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Grüne in Eutin. Jetzt. Für Morgen. |
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Viel wurde zur Zukunft der Festspiele hinter verschlossenen Türen beraten und entschieden, um den Ruf einzelner Personen und der Eutiner Festspiele insgesamt nicht zu beschädigen. Schließlich war geplant, am 20. Oktober 2008 auf einem informellen Treffen der Fraktionsvorsitzenden wichtige Entscheidungen zu treffen, über die in der Stadtvertretung dann nur noch abgestimmt werden sollte. Das wurde uns Grünen zu viel der Intransparenz. Daher hat Henning von Schöning am Morgen des 17. Oktober diesen Antrag gestellt:Öffentliche Sondersitzung des Hauptausschusses gefordert |
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Die Grüne Fraktion beantragt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sondersitzung des Hauptausschusses zum Thema Festspiele Eutin einzuberufen, und zwar mit den folgenden Tagesordnungspunkten:
Begründung: Den Stadtvertretern liegt seit dem späten Nachmittag des 16. Oktober eine Ideenskizze über die Neuausrichtung der Eutiner Festspiele vor. Einige der Ideen darin sind nicht ganz neu, aber gleichwohl verfolgenswert, zum Beispiel eine Oper für Kinder unter Einbindung der örtlichen Schulen sowie eine Zusammenarbeit mit der Stiftung Eutiner Schloss und der Eutin GmbH. Dennoch können sowohl die Ideenskizze als auch die paar Vergleichszahlen nur als Vorstufe für einen Finanzplan angesehen werden. Aus den vorgelegten Unterlagen geht nicht hervor, wie hoch die Kosten für die Aufgaben sein werden, die aus der Festspiele GmbH ausgelagert werden sollen, und wie eine Betreibergesellschaft arbeiten soll. |
Die Informationsbasis ist derzeit für die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter unzureichend. Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidungsfindung ist bisher gar nicht vorgesehen, obwohl sie es sind, die die Konsequenzen einer Entscheidung tragen müssten, durch die der städtische Haushalt langfristig stark in Anspruch genommen wird. Schon in ihrer Eigenschaft als Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben die Eutinerinnen und Eutiner einen Anspruch darauf, bei der Entscheidungsfindung mitreden zu können. Aber auch die mögliche Gegenfinanzierung durch Mittelkürzungen bei kommunalen Aufgaben erfordert einen Meinungsbildungsprozess, der sich nicht auf die Stadtvertretung beschränken darf. Deshalb muss eine geordnete Diskussion in den zuständigen Gremien erfolgen. Die endgültige Entscheidung muss in einer öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung fallen. Erst das wäre das klare Signal für den Fortbestand der Festspiele. Eine hinter verschlossenen Türen getroffene Entscheidung würde zu Recht ständig hinterfragt werden. Auch Vertreter anderer Fraktionen haben noch Informations- und Beratungsbedarf gesehen. Daher konnte man sich noch im Laufe des 17. Oktober auf eine Sitzung des Hauptausschusses am 23. Oktober und der Stadtvertretung am 28. Oktober verständigen. |
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Vor der entscheidenen Sitzung der Stadtvertretung am 28. Oktober 2008 haben wir uns am Abend des Sonntags, den 26. Oktober, getroffen und unsere Zustimmung für eine abermalige Finanzspritze an Bedingungen geknüpft. Monika Obieray hat diesen Antrag dann für uns eingebracht:Kein Blanko-Scheck über 140.000,- € |
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Ergänzung zur Empfehlung des Hauptausschusses über ein weiteres Darlehen in Höhe von 140.000,- € Das Darlehen wird unter den folgenden Bedingungen gewährt:
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Begründung: In der Sitzung des Hauptausschusses vom 23. Oktober wurde seitens der Eutiner Festspiele GmbH mündlich begründet, weshalb das Darlehen erforderlich ist und welche Schritte unternommen werden sollen, um den Gesellschaftsvertrag und den Spielbetrieb für 2009 an die neuen Erfordernisse anzupassen. Um ihrer Haushaltsverantwortung und der Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden, braucht die Stadt Eutin nicht nur mündliche, sondern verbindliche Aussagen der Festspiele GmbH. Die Fristsetzung bis zum 30. November 2008 erscheint ausreichend, damit die Festspiele GmbH den bereits vorbereiteten Wirtschaftsplan und die ebenfalls vorbereiteten Änderungen des Gesellschaftsvertrages schriftlich fixieren und durch die Gesellschafterversammlung beschließen lassen können. Die vorläufige Bilanz für 2008 soll zum 15. Januar 2009 vorgelegt werden, damit die Stadtvertretung den schriftlichen Beleg für die seitens der Festspiele gemachten Äußerungen im Hauptausschuss in verbindlicher Form erhält. Falls die endgültigen Bilanzzahlen wesentlich abweichen sollten, ist eine sofortige neue Entscheidung der Stadtvertretung erforderlich. |
Dieser Antrag wurde mit einer Modifizierung und Ergänzung angenommen. Leider war die finanzielle Situation der Eutiner Festspiele GmbH so schlecht, dass die sofort Geld brauchten und nicht erst nach Vorlage eines Wirtschaftsplans. Hier mussten wir uns auf eine Aufweichung unseres Antrages einlassen, wenn wir die Festspiele erhalten wollten. Dafür ist als 5. Punkt die Auflage an die Eutiner Festspiele GmbH beschlossen worden, dass diese zu einem monatlichen Bericht über deren finanzielle Situation an den Hauptausschuss der Stadt verpflichtet sind. |
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