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Die Haushaltsstelle 630.007.9501 (Hochbaumaßnahme Brücke Kuhbergredder) wird mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser darf durch den Bau- und Entwässerungausschuss nach Vorlage eines Gutachtens über die dauerhafte Tragfähigkeit des Untergrundes für den Weg beiderseits der Brücke aufgehoben werden.
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Begründung: Als die drei Varianten für den Standort der Brücke und die Wegführung erörtert worden sind, war immer klar, dass die gegenwärtige Wegführung von den drei Varianten die schlechteste ist. Der Weg ist oft überschwemmt und noch öfter verschlammt. Dagegen ist unklar, ob ein weiteres Aufbringen von festem Material auf einem unbefestigtem Untergrund hilfreich ist oder nicht langfristig zu einem Versinken des Weges im morastigen Untergrund führt. Dann wären Steuergelder in Höhe von 230.000 Euro für eine Brücke verbaut, zu der man nicht hinkommen kann, und die Stadt Eutin hätte sich einen exponierten Platz im Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes gesichert.
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